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Das Umsatzsteuergesetz enthält eine Vereinfachung, die Kleinunternehmer-Regelung. Wer pro Jahr insgesamt bis zu 22.000 Euro an Einnahmen erzielt hat und im darauffolgenden Jahr wahrscheinlich weniger als 50.000 Euro einnehmen wird, kann sie nutzen. Der Vorteil der Kleinunternehmer-Regelung: Das Zahlen der Umsatzsteuer ans Finanzamt entfällt. Der Nachteil: Vorsteuer kann nicht verrechnet werden – somit entgeht der Gemeinde etwas Geld. Ob sich das Nutzen der Kleinunternehmer-Regelung für Ihre Gemeinde lohnt, dazu kann Sie Ihr zuständiges Kirchenamt beraten. In jedem Fall müssen Gemeinden ab 2023 jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben, ob Kleinunternehmer oder nicht.