Wer einen Basar im Gemeindehaus oder ein Konzert in der Kirche organisiert, muss vieles bedenken.
In der Praxis bedeutet das künftig: Sobald Geld im Spiel ist, sollten Kirchenvorstände die Umsatzsteuer mitbedenken. Ob diese Steuer tatsächlich zu entrichten ist, hängt unter anderem davon ab, wie hoch die erzielten Einnahmen innerhalb eines Jahres in der Kirchengemeinde ist.
Aber: In jedem Fall muss die Gemeinde fortan jährlich eine Umsatzsteuererklärung ans Finanzamt abgeben.
Hilfe zu diesem Thema gibt es im zuständigen Kirchenamt.