Keine Umsatzsteuer zu zahlen, das ist kein Kavaliersdelikt. Verstöße gegen das Steuerrecht sind ab dem ersten Cent strafrechtlich relevant. Schlimme Konsequenzen drohen aber nur, wenn jemand fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt. In diesem Fall kann sogar eine Gefängnisstrafe die Folge sein, wie etwa der Fall des ehemaligen Fußballers Uli Hoeneß gezeigt hat.
Doch davor braucht sich in der Gemeinde niemand fürchten. Es geht darum, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Hilfe gibt es in den Kirchenämtern. Außerdem: Finanzbeamt*innen sind meist gesprächsbereit. Sie wissen, dass das Machen von Fehlern menschlich ist. Vor Fehlern muss also niemand Angst haben, solange er oder sie sich nach bestem Wissen und Gewissen an die Regeln des Steuerrechts hält – und die Vorgaben des kirchlichen und staatlichen Rechts beachtet.