Bratwürste verkaufen beim Gemeindefest oder Mobiliar vermieten während eines Basars: Auch solche Einnahmen müssen nachvollziehbar dokumentieren werden. Außerdem ist es dem Fiskus egal, ob durch diese Einnahmen Gewinne erzielt werden.
Ein häufiges Missverständnis: Versteuert wird der Umsatz, nicht der Gewinn. Dieser Unterschied lässt sich anschaulich mit einem vereinfachten Beispiel aus der Praxis erklären. Auf dem Gemeindefest bieten Sie Bratwürste für 2 Euro netto pro Stück an. Diese 2 Euro sind Ihr Umsatz pro Wurst. Dieser ist zu versteuern mit 19 Prozent. Sie müssen also 38 Cent Umsatzsteuer je Wurst ans Finanzamt überweisen. Doch für die Würste hatten Sie auch Kosten, nämlich einen Euro je Wurst. Von den zwei Euro pro Wurst bleiben also – abzüglich Umsatzsteuer und Einkaufspreis – 62 Cent übrig. Das ist Ihr Gewinn. Aber selbst, wenn Sie keinen Gewinn erzielen, wird die Umsatzsteuer auf den Umsatz fällig.