Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Neuregelung für die Besteuerungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts, hierunter fällt jede Kirchengemeinde und jeder Kirchenkreis. Für sie gelten dann die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Beispiele, was künftig für das gemeindliche Leben zu beachten gilt.
Bitte beachten Sie, dass wir bereits heute mit unseren Betrieben gewerblicher Art am wirtschaftlichen Geschehen aktiv teilnehmen. Wenn dennoch Fragen offenbleiben, hilft Ihnen Ihr örtliches Kirchenamt weiter.